Meldesystem[Stand: 10.10.20]
Berichtsbögen:
a) [online] [pdf] Nebenwirkungen/ Wechselwirkungen
b) [online] [pdf] Qualitätsmängel - zusätzlich an Überwachungsbehörde melden
Bei Qualitätsmängeln zusätzlich an Überwachungsbehörde melden:
Bei Qualitätsmängeln zusätzlich Überwachungsbehörde melden! (z.B. ausgefüllten AMK-Berichtsbogen an Überwachungsbehörde faxen) Pflicht nach (§ 21 (3) ApBetrO, siehe auch Erläuterungen zum AMK-Qualitätsmangel-Berichtsbogen (pdf) S. 2 Punkt 1. Dies ist auf der AMK-Meldung zu vermerken unter Punkt "Wer wurde außerdem benachrichtigt?"